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Ro 2015/21/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0009
Ro 2015/21/0009Verwaltungsgerichtshof03.09.2015
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Im übrigen Umfang der Anfechtung (Spruchpunkt A.II.) wird das bekämpfte Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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