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Fr 2015/21/0004•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/21/0004
Fr 2015/21/0004Verwaltungsgerichtshof03.09.2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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