Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/21/0004

Fr 2015/21/0004Verwaltungsgerichtshof03.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/21/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:FR2015210004.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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