Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0002

Ra 2015/21/0002Verwaltungsgerichtshof30.06.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015210002.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit über die Verhängung des Einreiseverbots abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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