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Ra 2015/21/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0001
Ra 2015/21/0001Verwaltungsgerichtshof19.05.2015
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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