Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0001

Ra 2015/21/0001Verwaltungsgerichtshof19.05.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015210001.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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