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Ra 2015/20/0233•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0233
Ra 2015/20/0233Verwaltungsgerichtshof23.02.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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