Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0228

Ra 2015/20/0228Verwaltungsgerichtshof15.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.2016

Spruch

Die Revisionen werden als gegenstandslos erklärt und die Verfahren eingestellt.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 829,80, insgesamt sohin EUR 1.659,60, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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