Ra 2015/20/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0113
Ra 2015/20/0113Verwaltungsgerichtshof23.02.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Spruchpunktes A I. (Nichtzuerkennung des Status eines Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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