Ra 2015/20/0082•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0082
Ra 2015/20/0082Verwaltungsgerichtshof19.11.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A) II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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