Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0079

Ra 2015/20/0079Verwaltungsgerichtshof10.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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