Ra 2015/20/0067•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0067
Ra 2015/20/0067Verwaltungsgerichtshof20.05.2015
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung Begründungsmangel Begründung Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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