Ra 2015/20/0048•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0048
Ra 2015/20/0048Verwaltungsgerichtshof17.12.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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