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Fr 2015/20/0041•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/20/0041
Fr 2015/20/0041Verwaltungsgerichtshof06.10.2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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