Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/20/0027

Fr 2015/20/0027Verwaltungsgerichtshof02.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/20/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.2015

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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