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Ra 2015/19/0205•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0205
Ra 2015/19/0205Verwaltungsgerichtshof15.12.2015
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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