Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0197

Ra 2015/19/0197Verwaltungsgerichtshof15.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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