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Ra 2015/18/0295•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0295
Ra 2015/18/0295Verwaltungsgerichtshof16.11.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird hinsichtlich Spruchpunkt II. zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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