Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0266

Ra 2015/18/0266Verwaltungsgerichtshof03.05.2016

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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