Ra 2015/18/0266•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0266
Ra 2015/18/0266Verwaltungsgerichtshof03.05.2016
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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