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Ra 2015/18/0209•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0209
Ra 2015/18/0209Verwaltungsgerichtshof26.01.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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