projekte
Ra 2015/18/0192•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0192
Ra 2015/18/0192Verwaltungsgerichtshof15.12.2015
Ermessen VwRallg8 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 872,64 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.