Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0192

Ra 2015/18/0192Verwaltungsgerichtshof15.12.2015

Regest

Ermessen VwRallg8 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 872,64 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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