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Ra 2015/18/0192•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0192
Ra 2015/18/0192Verwaltungsgerichtshof07.10.2015
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.
Der Antrag der mitbeteiligten Parteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.
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