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Ra 2015/18/0134•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0134
Ra 2015/18/0134Verwaltungsgerichtshof08.09.2015
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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