Ra 2015/18/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0113
Ra 2015/18/0113Verwaltungsgerichtshof08.09.2015
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 8.851,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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