Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0091

Ra 2015/18/0091Verwaltungsgerichtshof21.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015180091.L00.1

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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