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Ra 2015/18/0080•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0080
Ra 2015/18/0080Verwaltungsgerichtshof08.09.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die Beschwerde des Revisionswerbers in Bezug auf die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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