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Fr 2015/18/0046•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/18/0046
Fr 2015/18/0046Verwaltungsgerichtshof07.12.2015
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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