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Ra 2015/17/0145•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0145
Ra 2015/17/0145Verwaltungsgerichtshof04.01.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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