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Ra 2015/17/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0133
Ra 2015/17/0133Verwaltungsgerichtshof17.02.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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