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Ra 2015/17/0099•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0099
Ra 2015/17/0099Verwaltungsgerichtshof21.04.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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