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Ra 2015/17/0095•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0095
Ra 2015/17/0095Verwaltungsgerichtshof22.02.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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