Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0084

Ra 2015/17/0084Verwaltungsgerichtshof27.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015170084.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

1. Der Antrag auf Feststellung der Parteistellung wird zurückgewiesen.

2. Die Revisionsbeantwortung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

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