Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0079

Ra 2015/17/0079Verwaltungsgerichtshof23.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.08.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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