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Ra 2015/17/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0063
Ra 2015/17/0063Verwaltungsgerichtshof05.04.2016
Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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