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Ra 2015/17/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0039
Ra 2015/17/0039Verwaltungsgerichtshof14.10.2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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