Ro 2015/17/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0032
Ro 2015/17/0032Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Parteien gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 26. Februar 2015, Pol10-18- 2014, abgewiesen wird.
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