Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0028

Ro 2015/17/0028Verwaltungsgerichtshof08.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015170028.J00

Spruch

Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Kosten findet nicht statt.

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