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Ra 2015/17/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0026
Ra 2015/17/0026Verwaltungsgerichtshof18.11.2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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