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Ro 2015/17/0025•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0025
Ro 2015/17/0025Verwaltungsgerichtshof24.01.2017
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 25. März 2015, VStV/915 300 412 733/2015, abgewiesen wird.
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