Ro 2015/17/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0024
Ro 2015/17/0024Verwaltungsgerichtshof10.03.2017
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 30. März 2015, VStV 358790/2015, abgewiesen wird.
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