Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0020

Ra 2015/17/0020Verwaltungsgerichtshof17.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015170020.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Bestätigung der Beschlagnahme des Geräts mit der FA-Nummer 06 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Gesellschaft Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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