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Ra 2015/17/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0015
Ra 2015/17/0015Verwaltungsgerichtshof27.10.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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