Ra 2015/17/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0004
Ra 2015/17/0004Verwaltungsgerichtshof29.08.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag des Revisionswerbers auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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