Ra 2015/16/0139•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0139
Ra 2015/16/0139Verwaltungsgerichtshof25.04.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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