Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0136

Ra 2015/16/0136Verwaltungsgerichtshof18.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015160136.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerber haben der Marktgemeinde E Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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