Ra 2015/16/0136•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0136
Ra 2015/16/0136Verwaltungsgerichtshof18.10.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerber haben der Marktgemeinde E Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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