Ra 2015/16/0125•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0125
Ra 2015/16/0125Verwaltungsgerichtshof18.10.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Marktgemeinde I hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von 1.106,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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