Ra 2015/16/0115•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0115
Ra 2015/16/0115Verwaltungsgerichtshof25.11.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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