Ra 2015/16/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0087
Ra 2015/16/0087Verwaltungsgerichtshof25.04.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Landeshauptstadt Salzburg hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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