Ro 2015/16/0041•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0041
Ro 2015/16/0041Verwaltungsgerichtshof28.09.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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