Ro 2015/16/0038•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0038
Ro 2015/16/0038Verwaltungsgerichtshof24.01.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Aufwandersatzbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.