Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0038

Ro 2015/16/0038Verwaltungsgerichtshof24.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Aufwandersatzbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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