Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0038

Ra 2015/16/0038Verwaltungsgerichtshof22.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015160038.L00

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie in Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses die Grundsteuer für die Jahre 2008 und 2009 betrifft, zurückgewiesen;

2. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit mit seinem Spruchpunkt II. die Grundsteuer für 2007 festgesetzt wird, aufgehoben.

Die Stadtgemeinde Oberwart hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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