Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0033

Ro 2015/16/0033Verwaltungsgerichtshof30.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015160033.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Das Begehren des Finanzamtes Innsbruck um Aufwandersatz wird abgewiesen.

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